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Nutzungsvereinbarung

Nutzungszweck des Erklärfilms „Selbsthilfe NRW – Immer ein Volltreffer“

Selbsthilfe-Kontaktstellen und Selbsthilfe-Servicebüros, Sprecherorganisationen (LAG Selbsthilfe NRW, FAS NRW, Gesundheitsselbsthilfe NRW) sowie die KOSKON NRW (nachfolgend Organisationen genannt) sollen diesen Erklärfilm ”Selbsthilfe NRW – Immer ein Volltreffer” nutzen können, um ihre Arbeit allen Personen, die im Gesundheitssektor Entscheidungstragende sind, vorzustellen. Dazu gehören zum Beispiel Landräte und Landrätinnen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Mitarbeitende in Gesundheitsämtern und Institutionen der Kommunen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Landesregierung.
Weiterhin können die Organisationen den Film auf ihren Websites und ihren Social-Media-Kanälen vorstellen und für Events und Messen verwenden.

Durch den Download und/oder die Nutzung des „Erklärfilms“ („Film“) erklären Sie sich mit den folgenden Nutzungsbedingungen einverstanden:

    1. Der Film darf ausschließlich von Organisationen zu den unter „Nutzungszweck des Erklärfilms“ genannten Zwecken genutzt werden.
    2. ​Eine Bearbeitung oder Veränderung des Films (insbesondere Kürzungen, Erstellung von Ausschnitten, Nachaufnahmen, Nachsynchronisation, digitale Bearbeitung) darf nicht erfolgen.
    3. Die Nutzung des Films darf ausschließlich in digitaler (nicht physischer) Form, etwa im Wege des Streamings oder bei öffentlichen oder geschlossenen Veranstaltungen, öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe der Filmdatei zum Download oder durch Datenträger ist ausgeschlossen.
    4. ​Eine Nutzung des Films insgesamt oder in Ausschnitten in Filmspielhäusern oder im Rundfunk (Fernsehen und Hörfunk) darf nicht erfolgen.
    5. Eine Nutzung von Ausschnitten des Films (zum Beispiel Screenshots) für Printmedien oder Plakate oder andere Werbemittel einschließlich digitaler Medien darf nicht erfolgen.
      Für die Nutzung auf der Website sowie als Pressematerial für die Öffentlichkeitsarbeit wird Bildmaterial bereitgestellt. Das Bildmaterial darf nur von den Organisationen zu den unter „Nutzungszweck des Erklärfilms“ genannten Zwecken genutzt werden. Eine Bearbeitung oder Veränderung des Bildmaterials ist nicht erlaubt.